"Dem Urheberrecht unterliegen Rezepte dann, wenn sie besondere Ausführungen und Anleitungen enthalten.
Lediglich die Zutaten unterliegen nicht dem Urheberrecht. Formuliere das Rezept mit deinen eigenen Worten , dann gibt es keinerlei Schwierigkeiten. Man sollte jedenfalls nicht Rezepte wortwörtlich abschreiben und sie dann als eigene Kreation verkaufen, denn das könnte Probleme geben......den Buchtitel angeben....und schon bist du aus dem Schneider."
Zuletzt bearbeitet von hailthechief am So März 08, 2009 11:02 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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